Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung nicht mehr oder nur noch eingeschränkt arbeiten können, haben Sie Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung. Bevor die Rentenversicherung einer Rentenzahlung zustimmt, prüft sie zunächst, ob eine medizinische oder berufliche Rehabilitation sinnvoll sein kann. In manchen Fällen kann eine Reha vor Rente die Arbeitsfähigkeit wiederherzstellen. Eine Rehabilitation hat also immer Vorrang vor der Zahlung einer Erwerbsminderungsrente.
Die Erwerbsminderungsrente erhalten Sie erst dann, wenn Sie auch nach einer Reha nicht mehr als sechs Stunden täglich arbeiten können. Es ist möglich, dass Sie zunächst eine befristete Rente erhalten, falls die Aussicht besteht, dass Sie nach einer gewissen Zeit wieder in der Lage sind, mehr zu arbeiten.