
Wie Sie einen Pflegegrad beantragen
Die Pflegebedürftigkeit ist ausschlaggebend für die Festlegung des Pflegegrads. Der Pflegegrad wird vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eingestuft.
Pflegegrad beantragen
Warum ist ein Pflegegrad wichtig?
Wenn Sie oder Ihr Angehöriger pflegebedürftig sind, haben Sie Anspruch auf finanzielle Hilfe von der Pflegekasse. Die Höhe der Unterstützung hängt von Ihrer Pflegedürftigkeit ab. Der Pflegegrad dient dazu, diese einzustufen.
Wie wird der Pflegegrad festgelegt?


Welche finanzielle Unterstützung gibt es?
So bekommen Sie einen Pflegegrad
1. Stellen Sie einen Antrag bei der Pflegekasse.
Dafür können Sie sich in der Regel an Ihre Krankenversicherung wenden. Sie erhalten dann ein Antragsformular für einen Pflegegrad. Füllen Sie dieses aus und senden Sie den Antrag an die Pflegekasse zurück. Legen Sie Unterlagen bei, die den Pflegebedarf belegen: zum Beispiel Arztbriefe, Befunde oder Röntgenbilder.
2. Begutachtung durch den MDK
Die Pflegekasse beauftragt dann den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) mit einem Pflegegutachten, um den Pflegegrad zu ermitteln. Dafür besuchen erfahrene Ärzte oder Pflegekräfte Sie oder Ihren pflegebedürftigen Angehörigen. Bei dem Besuch wird insbesondere die Selbstständigkeit des Betroffenen beurteilt.
So können Sie den Besuch des MDK vorbereiten:
- führen Sie ein Pflegetagebuch und notieren Sie Art und Dauer der Hilfestellung
- bitten Sie eine fachkundige Person, die mit Ihrer persönlichen Situation vertraut ist, bei der Vorbereitung und beim Besuch dabei zu sein.
3. Entscheidung
Der MDK übergibt das Pflegegutachten an die Pflegekasse. Die Pflegekasse entscheidet auf dieser Grundlage über die Pflegebedürftigkeit und den Pflegegrad. Das Ergebnis teilt Ihnen die Pflegekasse in einem Brief mit.
Wenn der Pflegebedarf nicht mindestens für den Pflegegrad 1 ausreicht, stellt der MDK keine Pflegebedürftigkeit fest. Der Betroffene hat dann keinen Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung.
4. Gegebenenfalls Widerspruch einlegen
Wenn Sie mit der Pflegeeinstufung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, das MDK-Gutachten einzusehen und innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch einzulegen. Begründen Sie den Widerspruch, indem Sie genau schildern, warum der Pflegegrad zu niedrig ist.