Für eine Reha mit Kind als Begleitperson ist es wichtig, einen Antrag bei Ihrem zuständigen Kostenträger zu stellen. In der Regel ist das die Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung (DRV). Hierzu gibt es ein Formular, das Sie Ihrem Reha-Antrag beilegen müssen. Das entsprechende Formular der DRV finden Sie hier. Wenn der zuständige Kostenträger Ihre Krankenkasse ist, wenden Sie sich bitte dorthin.
Der Antrag sollte die medizinische Notwendigkeit für die Begleitung durch das Kind beinhalten. Ihr behandelnder Arzt/Ihre Ärztin kann Ihnen bei der Erstellung der notwendigen Nachweise behilflich sein. Das entsprechende Formular können Sie bei der DRV herunterladen.
Stellen Sie sicher, dass alle erforderlichen Unterlagen vollständig sind, bevor Sie den Antrag einreichen. Der Kostenträger prüft dann den Antrag und entscheidet über die Genehmigung sowie die Übernahme der Kosten für Unterkunft und Verpflegung des Kindes.
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihr Kind nicht in jede Reha-Klinik als Begleitperson mitnehmen dürfen. Informieren Sie sich am besten bevor Sie Ihren Reha-Antrag stellen, in welchen Kliniken dies möglich ist.
Wenn Ihr Kind lieber zu Hause betreut werden möchte, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Haushaltshilfe beantragt werden.
Wie Sie eine Reha beantragen, erfahren Sie hier.
Wussten Sie, dass Sie sich Ihre Reha-Klinik selbst aussuchen können? Hier erfahren Sie mehr