MBOR: Modell in drei Stufen
Die Umsetzung der MBOR erfolgt in einem 3-stufigen Modell der Deutschen Rentenversicherung Bund:
- Stufe A: Basisangebote der MBOR, die sich an alle Rehabilitand*innen richten und in allen MEDICLIN-Einrichtungen durchgeführt werden. Hierzu zählen z.B. Gruppenangebote zu sozialrechtlichen Themen mit Berufsbezug.
- Stufe B: MBOR-Kernangebote sind für Patient*innen mit sogenannten besonderen beruflichen Problemlagen (BBPL) gedacht. Therapien der Kernangebote sollen den Patienten helfen, den bisherigen oder einen modifizierten Arbeitsplatz wieder einzunehmen. Zu den MBOR-Kernangeboten gehören zum Beispiel Gruppenangebote zur Stressbewältigung am Arbeitsplatz oder gezieltes Arbeitsplatztraining. Etwa 30 Prozent der Patient*innen benötigen diese MBOR-Kernangebote.
- Stufe C: Spezifische MBOR-Angebote: Patient*innen der Stufe C machen rund 5 Prozent der Gruppe der Personen mit BBPL aus. Bei diesen Patient*innen ist nicht absehbar, ob sie ihren alten oder einen entsprechenden Arbeitsplatz wieder erfolgreich einnehmen können. Hier werden deshalb ggf. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) erforderlich.
MBOR der Stufen B und C nur in ausgewählten Rehaklinken möglich
Die Einordnung der Patient*innen in das Stufenmodell erfolgt mit Hilfe eines Screenings. Die Leistungen der Stufen B und C dürfen nur in von der DRV ausgewählten, besonders spezialisierten Kliniken erbracht werden.


















