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Reha mit Begleitperson: Unterstützung und Erholung für Patient*innen

Ein Aufenthalt in einer Reha-Klinik ist oft der erste Schritt auf dem Weg zur Genesung. Für viele Patientinnen und Patienten ist es beruhigend zu wissen, dass sie nicht allein sind. Die Möglichkeit, eine Begleitperson mitzubringen kann den Unterschied ausmachen.

Die Begleitperson kann in verschiedenen Phasen der Reha eine wertvolle Unterstützung sein. Von der Motivation zu täglichen Therapieeinheiten bis hin zur Teilnahme an Informationsveranstaltungen und Workshops –  eine Begleitperson kann aktiv zur Genesung beitragen.

Nicht jede Reha-Klinik bietet die Möglichkeit, eine Begleitperson mitzubringen. Viele Reha-Kliniken haben aber spezielle Zimmer und Angebote, die auf die Bedürfnisse von beiden abgestimmt sind.

Warum eine Begleitperson wichtig ist

Bei der Rehabilitation ist oft nicht nur die physische Genesung wichtig, sondern auch die psychische Unterstützung. Eine Begleitperson kann moralischen Beistand leisten und dem/der Patient*in helfen, sich sicherer und geborgener zu fühlen. Dies führt oft zu einer besseren und schnelleren Genesung.

Wer darf als Begleitperson mitkommen?

In den meisten Reha-Kliniken ist es möglich, eine Begleitperson mitzunehmen. Dabei kann es sich um eine*n Partner*in, Familienangehörige*n oder Freund*in handeln. Auch rechtliche Betreuer*innen oder Pfleger*innen können als Begleitperson fungieren, wenn dies von der Patientin/vom Patienten gewünscht und genehmigt ist.

In manchen Reha-Kliniken können Rehabilitand*innen auch ihr Kind als Begleitperson mitnehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier: Reha mit Kind

Kosten für eine Begleitperson

Bei einer  Reha, bei der die Begleitperson medizinisch notwendig ist, übernimmt die Krankenkasse oder die Rentenversicherung des*der Versicherten die Kosten zu 100 %.

Für jede Begleitperson leistet die Krankenkasse 45 € pro Tag des stationären Aufenthalts des*der Versicherten. Diese Unterstützung deckt die Unterkunft und Verpflegung der Begleitperson ab. Eine Alternative ist auch die „Krankenhilfe“ der Sozialhilfeträger, die die Kosten für eine Begleitperson übernehmen kann. Wenden Sie sich dazu an die entsprechenden Reha-Einrichtungen.

Ein entscheidender Vorteil: Als Begleitperson müssen Sie bei der Reha keine Zuzahlung von 10 € pro Tag leisten. Es lohnt sich, frühzeitig mit der jeweiligen Versicherung Kontakt aufzunehmen, um die genauen Bedingungen und Kostenübernahme zu klären.

Unterbringung von Begleitpersonen in der Reha

Die Begleitperson wohnt in der Reha-Klinik in der Regel in einem separaten Einzelzimmer. In manchen Fällen teilen sich Rehabilitand*in und Begleitperson auch ein gemeinsames Zimmer.

Die Kosten pro Einzelzimmer oder Doppelzimmer können Sie bei Ihrer Reha-Einrichtung erfragen.

Reha mit Begleitperson beantragen

Um eine Reha mit Begleitperson zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei Ihrem Kostenträger stellen. Meist ist dies Ihre Krankenkasse oder die Deutsche Rentenversicherung. In vielen Fällen ist es notwendig, ein ärztliches Attest vorzulegen, das die Notwendigkeit einer Begleitperson bestätigt. Der Arzt/die Ärztin sollte darin erläutern, warum die Begleitung medizinisch erforderlich ist (z. B. bei körperlichen Einschränkungen, die Unterstützung im Alltag erfordern). Ihr behandelnder Arzt/Ihre behandelnde Ärztin kann Ihnen dabei helfen, den notwendigen Nachweis zu erbringen.

Informieren Sie sich genau über die Unterlagen, die für den Antrag benötigt werden. Sobald alle Dokumente vollständig sind, können Sie den Antrag einreichen und Ihr Kostenträger prüft diesen auf Genehmigung.

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