Wann habe ich Anspruch auf eine Reha?
Sie haben Anspruch auf eine Reha, wenn Sie aufgrund einer Krankheit, eines Unfalls oder einer Behinderung nicht am normalen Leben teilnehmen können. Die Maßnahme muss geeignet sein, Ihre gesundheitlichen Beeinträchtigungen zu beseitigen oder zu reduzieren, eine Verschlechterung zu verhindern oder die Folgen abzumildern. Ziel der Rehabilitation ist es, eine dauerhafte Erwerbsunfähigkeit oder Pflegebedürftigkeit zu vermeiden und Ihnen ein möglichst selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Dies ist im Sozialgesetzbuch IX festgelegt, das Ihnen einen Rechtsanspruch auf Rehabilitation gewährt.