06.02.2006

Ad-hoc Mitteilung: Vergleiche geschlossen

Der Vorstand der MediClin hatte am 16. November 2005 beschlossen in den rechtshängigen Verfahren bezüglich Forderungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Hurrle Klinik-Gruppe aus dem Jahr 1998 in Vergleichsverhandlungen einzutreten.

Ad-hoc Mitteilung nach § 15 WpHG

6. Februar 2006
Vergleiche geschlossen 

Der Vorstand der MediClin hatte am 16. November 2005 beschlossen in den rechtshängigen Verfahren bezüglich Forderungen im Zusammenhang mit der Übernahme der Hurrle Klinik-Gruppe aus dem Jahr 1998 in Vergleichsverhandlungen einzutreten. Aufgrund dieser Bemühungen konnten nunmehr, mit einer Ausnahme, mit allen Verfahrensbeteiligten Vergleiche geschlossen und die Verfahren beendet werden.

Im Rahmen der Vergleichsvereinbarungen werden die mit den Verfahren verfolgten Forderungen durch Vergleichszahlungen in Höhe von insgesamt 12,9 Millionen Euro abgegolten. Die MediClin hatte bereits seit Beginn der Streitigkeiten ausreichend bilanzielle Vorsorge getroffen. Die Zahlungen erfolgen aus eigenen liquiden Mitteln.

Die geltend gemachte Forderung in dem verbleibenden Verfahren vor dem Landgericht beläuft sich auf rund zwei Millionen Euro zzgl. Zinsen. Unter Zugrundelegung der vom Oberlandesgericht in einem der nunmehr abgeschlossenen Parallelverfahren geäußerten Rechtsauffassung errechnet sich eine Summe von unter einer Million Euro. Die MediClin wird sich gegen die geltend gemachte Forderung insgesamt weiter verteidigen.

ISIN: DE0006595101; WKN: 659510
Notiert: Amtlicher Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Hamburg und Stuttgart