Informationen für Sozialdienste & Kostenträger
Versorgungsverträge und Belegungsvereinbarungen
- Belegungsvertrag mit der Deutschen Rentenversicherung – Bund (ehemals BfA) vom 23.12.1995 mit 180 Betten
- Versorgungsvertrag nach § 111 Abs. 2 SGB V mit dem Verband der gesetzlichen Krankenkassen mit 216 Betten
- Anerkennung nach der Beihilfeverordnung = beihilfefähig
Aufnahmemöglichkeiten
- als stationäre medizinische Vorsorgemaßnahme nach § 23, Abs. 4, SGB V,
Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen
- als stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahme nach § 40, Abs. 2, SGB V,
Kostenträger: alle gesetzlichen Krankenkassen
- als vollstationäre Behandlung lt. Einweisung,
Kostenträger: DRV-Bund, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
- als teilstationäre Behandlung lt. Einweisung,
Kostenträger: DRV-Bund, gesetzliche Krankenkassen und private Krankenversicherungen
- als Anschlussheilbehandlungsmaßnahme (AHB),
Kostenträger: DRV-Bund, alle gesetzlichen Krankenkassen und private Krankenversicherungen
- als Privatpatient (beihilfefähig)
- im Rahmen unserer Sonderprogramme sind Pauschalarrangements (Auffrischungs- und Vertiefungswochen) im Angebot