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Pflegestufen & Pflegesätze

Wenn Menschen pflegebedürftig werden, haben sie Anspruch auf finanzielle Unterstützung von der Pflegekasse. Pflegebedürftige benötigen unterschiedlich viel Hilfe. Der Grad der Pflegebedürftigkeit wird in verschiedene Pflegestufen eingeteilt. Die Pflegestufe entscheidet darüber, in welchem Umfang ein Pflegebedürftiger Leistungen von der Pflegekasse erhält. Die Pflegestufe beantragen Sie bei der Pflegekasse. Die Einstufung erfolgt durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK).

Pflegestufe 1: Erheblich Pflegebedürftige
Personen, die im Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens einmal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe brauchen und zusätzlich mehrmals pro Woche hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen. Der Hilfebedarf muss pro Tag mindestens 90 Minuten betragen, wobei auf die Grundpflege mehr als 45 Minuten entfallen müssen.
Monatlicher Pflegesatz für die stationäre Pflege:  1.023 Euro

Pflegestufe 2: Schwerpflegebedürftige
Personen, die im Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe brauchen und zusätzlich mehrmals pro Woche hauswirtschaftliche Unterstützung benötigen. Der Hilfebedarf muss pro Tag mindestens drei Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens zwei Stunden entfallen müssen.
Monatlicher Pflegesatz für die stationäre Pflege:  1.279 Euro

Pflegestufe 3: Schwerstpflegebedürftige
Personen, die im Bereich der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität mindestens täglich rund um die Uhr, auch nachts Hilfe brauchen und zusätzlich mehrmals pro Woche eine hauswirtschaftliche Versorgung benötigen. Der Hilfebedarf muss pro Tag mindestens fünf Stunden betragen, wobei auf die Grundpflege mindestens vier Stunden entfallen müssen.
Monatlicher Pflegesatz für die stationäre Pflege:  1.510 Euro

 
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