Bevor Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger in ein Pflegeheim aufgenommen werden, sollten Sie die Pflegestufe beantragen. Den Antrag müssen Sie bei der Pflegekasse stellen, die in der Regel über Ihre Krankenversicherung zu erreichen ist. Ein formloser, schriftlicher Antrag genügt.
Pflegestufe beantragen: MDK-Gutachten
Die Pflegekasse beauftragt daraufhin den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK), Ihren pflegebedürftigen Angehörigen zu begutachten, um die Pflegestufe zu ermitteln. Dies geschieht durch einen vorher angemeldeten Hausbesuch. Bereiten Sie sich am besten mit Hilfe eines Pflegetagebuchs darauf vor, in dem Sie Art und Dauer der Hilfestellungen notieren. Die Prüfung durch den MDK ist kostenfrei.
Pflegestufe beantragen: Widerspruch einlegen
Wenn Sie mit der Pflegeeinstufung nicht einverstanden sind, haben Sie das Recht, das MDK-Gutachten einzusehen und Widerspruch einzulegen.