Rehaantrag
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Rehaantrag - was Sie wissen sollten

Für eine medizinische Rehabilitation (Heilverfahren) müssen Sie einen Rehaantrag stellen. Dazu benötigen Sie ein ärztliches Gutachten Ihres behandelnden Arztes, das Sie dem Rehaantrag beifügen müssen. Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, können Sie Ihren Rehaantrag aber auch direkt bei Ihrer Kasse oder bei der Rentenversicherung einreichen, ohne einen niedergelassenen Arzt zu konsultieren. Dann muss die Krankenkasse Ihnen mehrere Gutachter zur Auswahl vorschlagen, um ein ärztliches Gutachten zu erstellen.


Berufstätige müssen den Rehaantrag bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Ansprechpartner für Hausfrauen, Rentner und Erwerbslose ist die Krankenkasse, Beamte sollten sich an ihre Beihilfe wenden.

Es gilt der Grundsatz "amubulant vor stationär", d.h. stationäre Maßnahmen werden nur genehmigt, wenn eine ambulante Reha nicht möglich ist bzw. nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat.

Eine medizinische Rehabilitation erfordert Ihre aktive Mitarbeit. Fragen wie "Worunter leide ich? Weshalb möchte ich einen Rehaantrag stellen? Welche Erwartungen und Wünsche verbinde ich mit der Rehabilitation? Wo soll sie stattfinden? Wer übernimmt die Kosten?" müssen beim Rehaantrag beantwortet werden.

Bevor Sie den Rehaantrag stellen, sprechen am besten zuerst mit Ihrem Haus- oder Facharzt über Ihren Wunsch nach einer medizinischen Rehabilitation. Der wird Sie beraten, welche Rehabilitation für Sie in Frage kommt, und Sie beim Rehaantrag unterstützen.


Rehaantrag: Verschiedene Arten der Rehabilitation


Anschlussheilbehandlung (AHB) und Anschlussrehabilitation (AR) sind Folgebehandlungen, die - z.B. nach einer Operation - im Anschluss an die Akutbehandlung im Krankenhaus durchgeführt werden. In der Regel stellt der Sozialdienst den Rehaantrag beim zuständigen Kostenträger.

Berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlungen (BGSW) sind Folgebehandlungen nach Arbeitsunfällen. Der Rehaantrag auf eine BGSW wird von Ärzten mit spezieller Zulassung (so genannte D- bzw. H-Ärzte) bei der Berufsgenossenschaft eingereicht.


Formulare für den Rehaantrag


Die jeweiligen Antragsvordrucke für Ihren Rehaantrag können Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger anfordern. Anträge bekommen Sie z. B. von der Deutschen Rentenversicherung direkt über deren Servicenummer für medizinische Rehabilitation oder auf der Homepage:

German statutory pension insurance scheme: +49 (0)30 700 183 8098

 
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