Eine Begleitperson zur Reha kann aus medizinischen Gründen erforderlich sein.
Meist ist es möglich, der Reha-Begleitperson ein Bett im Zimmer des Patienten zur Verfügung zu stellen. Bei medizinischer Notwendigkeit übernehmen die Rentenversicherung bzw. die Krankenkassen die Kosten für die Reha-Begleitperson. Andernfalls müssen Sie selbst die Kosten - vergleichbar mit einer Hotelunterkunft - bezahlen.
Leistungen auch für Reha-Begleitperson
Bei Bedarf kann die Reha-Begleitperson medizinisch-therapeutische Leistungen in Anspruch nehmen. Die MediClin Reha-Kliniken, die auch ambulante Reha-Maßnahmen anbieten, kann die Behandlung der Begleitperson zur Reha auch nach Vorlage eines Rezepts (z.B. durch den Hausarzt) erfolgen.