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Ablehnung Reha: Widerspruch einlegen

Eine Reha-Maßnahme kann abgelehnt werden, wenn der Kostenträger deren medizinische Notwendigkeit nicht anerkennt. Lehnt die Krankenkasse Ihren Reha-Antrag ab, erhalten Sie einen schriftlichen Bescheid.

Gegen diesen können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch einlegen. Zunächst sollten Sie jedoch das klärende Gespräch mit Ihrer Krankenkasse suchen, um Missverständnisse auszuschließen. Bei der Formulierung des Widerspruchs gegen die Reha-Ablehnung kann Ihnen Ihr behandelnder Arzt helfen, der noch einmal die medizinische Notwendigkeit der Reha-Maßnahme begründen sollte.

Klage bei Reha-Ablehnung

Lehnt die Krankenkasse den Reha-Antrag erneut ab, haben Sie die Möglichkeit, vor dem Sozialgericht gegen die Reha-Ablehnung zu klagen. Die Klage muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Widerspruchsbescheids beim Gericht eingehen. Erkundigen Sie sich am besten vorab über die Kosten eines Gerichtsverfahrens und mögliche Beihilfen (Rechtschutzversicherung, Prozesskostenhilfe).

 
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