Eine Anschlussheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlussrehabilitation (AR) ist die im unmittelbaren Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt erforderliche weitere Behandlung des Patienten in einer besonders spezialisierten Rehabilitationseinrichtung. Mit der AHB soll die ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags- und Berufslebens erreicht werden.
Während die AHB in aller Regel in den Zuständigkeitsbereich der Rentenversicherung fällt, ist die AR-Maßnahme Sache der jeweiligen Krankenkasse. Die Anschlussgenesungsmaßnahme (AGM) ist wiederum ein spezielles Verfahren der Deutschen Rentenversicherung, bei dem der privat krankenversicherte Patient nicht direkt vom Krankenhaus in die Rehaklinik verlegt wird, sondern erst nach Genehmigung durch den Rentenversicherungsträger.
Verträge bestehen mit folgenden Kliniken:
17449
Seebad Trassenheide
34537
Bad Wildungen-Reinhardshausen
51580
Reichshof-Eckenhagen
77740
Bad Peterstal-Griesbach
78126
Königsfeld
MediClin Albert Schweitzer Klinik & Baar Klinik