Vor dem Reha-Aufenthalt

Vor dem Reha-Aufenthalt

Lesen Sie, wie Sie eine Rehabilitation beantragen können, was Sie für Ihren Aufenthalt mitbringen sollten und welche Angebote wir für Begleitpersonen bereithalten.

Ihr Weg in die MEDICLIN Kliniken Bad Wildungen

Grundsätzlich behandeln wir alle gesetzlich und privat versicherten Patienten.

Folgende Behandlungsformen sind möglich:

  • Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt, auch Anschlussrehabilitation (AR) genannt
  • Besondere Versorgung nach §140a SGB V (Leistungs- und fachübergreifende Versorgung oder ambulante ärztliche Versorgung)
  • Heilverfahren (HV)
  • BGSW-Verfahren (berufsgenossenschaftliche stationäre Weiterbehandlung)
  • beihilfefähige Behandlungsverfahren für Beamte und Beschäftigte des öffentlichen Diensts
  • Behandlung als Selbstzahler 

So beantragen Sie eine Reha

Kostenträger

Die MEDICLIN Kliniken Bad Wildungen werden federführend durch die Deutsche Rentenversicherung Bund belegt.

Wir behandeln grundsätzlich gesetzlich und privat versicherte Patienten. Dabei rechnen wir die Kosten direkt mit der jeweiligen Versicherung ab.

Selbstverständlich können auch Patienten ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer unsere Leistungen in Anspruch nehmen. In diesem Fall verrechnen wir die Kosten direkt mit Ihnen. Fragen Sie uns nach unseren Angeboten und Arrangements für Selbstzahler.

Behandlung in der Psychosomatik und Psychotherapie

Kostenträger für eine stationäre Behandlung in der Psychosomatik und Psychotherapie sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Rentenversi­cherungsträger. Unsere Klinik ist beihilfefähig. Auch Privatversicherungen und alle anderen wichtigen Kostenträger übernehmen in der Regel die Behandlungskosten.

Wenn Sie eine stationäre Vorsorge- oder Rehabilitationsmaßnahme bei Ihrem zuständigen Kostenträger beantragen möchten, gilt: Sprechen Sie als erstes mit Ihrem Haus- oder Facharzt, eventuell mit Ihrem Psychotherapeuten. Dieser muss die Notwendigkeit einer Behandlung mit einem Attest bestätigen und unterstützt Sie dabei, den Antrag auszufüllen.

Behandlung in der Konservativen Orthopädie

Folgende Aufnahmewege sind möglich:

  • Anschlussheilbehandlung (AHB) nach einem Krankenhausaufenthalt.
    Die Ärzte im Akut-Krankenhaus stellen fest, ob eine AHB erforderlich ist. Die Mitarbeiter des Krankenhaus-Sozialdienstes (oft auch als Patientenservice oder Überleitungsmanagement bezeichnet) sind verpflichtet, Ihnen bei der Antragstellung und der Auswahl der richtigen Klinik zu helfen.
    Wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund oder die Berufsgenossenschaften Kostenträger sind, kann das Krankenhaus den AHB-Antrag direkt an uns senden. Bei allen anderen Kostenträgern ist die Zustimmung der Krankenkasse bzw. Rentenversicherung vor der Aufnahme notwendig.
  • Heilverfahren (HV). Dieses beantragen Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger (z. B. Krankenkasse, Rentenversicherung, Unfallversicherung, Privatkrankenversicherung, Beihilfestelle des öffentlichen Dienstes). Erster Ansprechpartner ist Ihr Haus- oder Facharzt. Dieser stellt Ihnen ein Attest aus und unterstützt Sie bei der Beantragung.
  • als Selbstzahler
Bescheid und Widerspruch

Ihr zuständiger Kostenträger begutachtet und prüft Ihren Antrag auf Rehabilitation. Daraufhin erhalten Sie einen Bescheid, ob Ihr Antrag genehmigt wurde oder nicht.

Ihr Antrag wurde abgelehnt?
Sie können dem Bescheid innerhalb eines Monats schriftlich widersprechen. Wir empfehlen, von diesem Recht Gebrauch zu machen: Nach einem Widerspruch wird die Rehabilitation in sehr vielen Fällen doch noch genehmigt.

Sie können die Klinik wählen
Nach § 9 Sozialgesetzbuch IX haben Sie ein Wunsch- und Wahlrecht bei der Auswahl der Rehabilitationsklinik. Falls Sie mit der vorgeschlagenen Einrichtung nicht einverstanden sind, können Sie Widerspruch einlegen. Bitten Sie schriftlich um eine Ummeldung in die von Ihnen bevorzugte Klinik.

Ausführliche Informationen zum Wunsch- und Wahlrecht finden Sie auf der Internetseite www.MEDICLIN.de.

Ihr Recht auf Reha

Wenn Sie in der Sozialversicherung versichert sind, haben Sie einen Anspruch auf Reha: Laut § 4 Sozialgesetzbuch I haben Sie ein Recht auf die notwendigen Maßnahmen zum Schutz, zur Erhaltung, zur Besserung und zur Wiederherstellung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit sowie zur wirtschaftlichen Sicherung bei Krankheit und Minderung der Erwerbsfähigkeit.

Die Rehabilitation ist eine Pflichtleistung der Krankenkassen.

Zuständige Kostenträger sind in den meisten Fällen die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die Gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Auch die Private Krankenversicherung (PKV) kann je nach Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen die Kosten übernehmen.

Welcher Kostenträger zuständig ist, hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.

Zuzahlungen

Wenn Sie über 18 Jahre alt sind, müssen Sie bei nahezu allen medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen 10 Euro pro Tag selbst zuzahlen. Privatversicherte Patienten sind ausgenommen. Dabei gilt:

  • Wenn die Krankenkasse der Kostenträger ist, sind die Zuzahlungen für ambulante und stationäre Rehabilitationsmaßnahmen in der Regel unbegrenzt.
  • Wenn ein Rentenversicherungsträger Kostenträger ist, müssen Sie für stationäre medizinische Rehabilitationsmaßnahmen maximal für 42 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung der Krankenkasse oder bei einem stationären Krankenhausaufenthalt müssen Sie maximal für 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.
  • Bei einer Anschlussheilbehandlung des Rentenversicherungsträgers müssen Sie maximal für 14 Tage innerhalb eines Kalenderjahres zuzahlen.

Sie waren im laufenden Kalenderjahr schon einmal in einer Klinik oder in einem Krankenhaus und haben bereits Zuzahlungen geleistet? Bitte bringen Sie den Zahlungsbeleg dafür mit, dann können wir dies berücksichtigen.

Patienten unter 18 Jahren oder Patienten mit einem gültigen Befreiungsausweis sind von den Zuzahlungen befreit.

Erklärfilm zum Wunsch- und Wahlrecht

Wie Sie sich Ihre Wunschklinik selbst aussuchen können: Am Beispiel von Frau Müller zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht anwenden können. Frau Müller hat vor Kurzem ein neues Hüftgelenk erhalten. Nun braucht sie eine Reha. Welche Schritte unternimmt Frau Müller, als sie die Reha beantragt?
 

Fragen und Antworten zu meiner Reha

Wer kann mir bei der Antragstellung für eine Reha helfen?

Wenn Sie dabei Hilfe brauchen, Ihren Reha-Antrag zu stellen, können Sie sich an Ihre Krankenkasse oder Ihre örtliche Servicestelle für Rehabilitation wenden. Den Kontakt bekommen Sie von Ihrer Krankenkasse. Auch die Deutsche Rentenversicherung hift Ihnen online weiter.

Kann ich mir aussuchen, in welche Reha-Einrichtung ich gehe?

In Ihrem Antrag können Sie angegeben, wenn Sie in eine bestimmte Rehaklinik möchten. Hilfreich ist die Formulierung: „Ich mache von meinem Wunsch- und Wahlrecht Gebrauch, ich möchte in die ... Klinik in …“

Wie oft kann ich eine Reha bekommen?

Jeder, der bei der Deutschen Rentenversicherung versichert ist, kann grundsätzlich alle vier Jahre einen Antrag auf eine medizinische Reha stellen. Voraussetzungen sind:

  • Sie sind im erwerbsfähigen Alter
  • Sie sind nicht dauerhaft aus dem Erwerbsleben ausgeschieden
  • bestimmte versicherungsrechtliche Bedingungen sind erfüllt, etwa, dass die Pflichtbeiträge in einem bestimmten Zeitraum bezahlt worden sind

In dringenden Fällen kann eine Reha auch vor Ablauf der vier Jahre bewilligt werden.

Von wem bekomme ich Anträge für eine Reha?

Anträge bekommen Sie z.B. von der Deutschen Rentenversicherung. Wenden Sie sich direkt an deren Servicenummern für medizinische Rehabilitation:

Deutsche Rentenversicherung Bund: Tel.: +49 30 7001 838 098

Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg: Tel.: +49 800 1000 48 024

Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz: Tel.: +49 800 1000 48 016

ARGE für Krebsbekämpfung Bochum: Tel.: +49 234 89 020

Wer übernimmt die Kosten, falls ich bei der Reha eine Begleitung benötige?

Der Kostenträger übernimmt die Kosten, wenn die Begleitung medizinisch notwendig ist.

Kann ich eine Reha-Klinik wählen, die weit vom Wohnort entfernt liegt?

Bei einer Anschlussheilbehandlung sollte die Klinik möglichst im Umkreis von 100 km liegen. Bei Heilverfahren gibt es keine Entfernungsbegrenzung: Die Reha ist auch in anderen Bundesländern möglich.

Was tun, wenn meine Reha abgelehnt wurde?

Ihr Reha-Antrag wurde abgelehnt. Legen Sie Widerspruch ein.
Holen Sie sich erneut eine ärztliche Stellungnahme bzw. Gutachten ein, das inhaltlich auf die Ablehnungsgründe eingeht und legen Sie schriftlich Widerspruch ein. Wenn im Bescheid kein anderer Zeitraum benannt ist, müssen Sie hierfür eine Frist von vier Wochen nach Erhalt des Bescheids einhalten.
Bei einer erneuten Ablehnung können Sie innerhalb von vier Wochen nach Erhalt des Widerspruchsbescheids vor dem Sozialgericht klagen.
Kostenlose Hilfe dazu erhalten Sie z.B. vom Arbeitskreis Gesundheit e.V.
www.arbeitskreis-gesundheit.de

Darf ich mein Haustier mit in die Reha nehmen?

In die MEDICLIN Kliniken Bad Wildungen dürfen Sie Ihren Hund mitnehmen – andere Tiere sind jedoch nicht erlaubt. Welche Voraussetzungen für den Reha-Aufenthalt mit Hund gelten und was bei der Reha mit Hund zu beachten ist, erfahren Sie auf mediclin.de.

Anreise

Wenn Sie mit der Bahn anreisen, holen wir Sie nach Absprache gerne mit unserem Transportdienst vom Bahnhof ab. Schauen Sie nach einem Kleinbus mit der Aufschrift „MEDICLIN“. 

Bei Anreise mit dem eigenen Auto nutzen Sie bitte unseren Langzeitparkplatz.

Anfahrtsbeschreibungen für beide Verkehrsmittel finden Sie hier.

Ankunft

Patienten der Fachklinik für Konservative Orthopädie reisen bitte bis 10 Uhr an. Patienten der Fachklinik für Psychosomatik und Psychotherapie kommen möglichst bis 12 Uhr in die Klinik. Bitte melden Sie sich an der Rezeption. Hier klären unsere Mitarbeiter mit Ihnen alle Formalitäten und informieren Sie über die Klinik und den weiteren Ablauf Ihres Aufenthalts.

In der Fachklinik für Psychosomatik und Psychotherapie hilft Ihnen in den ersten Tagen ein Mitpatient als „Pate“ dabei, sich bei uns zurechtzufinden und gut einzuleben.

Was muss ich zur Aufnahme mitbringen?

  • Personalausweis
  • Krankenversichertenkarte
  • Sozialversicherungsnummer
  • ärztliche Befunde und Laborbefunde
  • verordnete Medikamente in Originalverpackung
  • Allergiepass
  • Notwendige, aber fehlende medizinische Unterlagen, Anträge und Fragebögen

Bitte beachten Sie auch unsere Checkliste zur Vorbereitung Ihres Aufenthalts:

Blinde und sehbehinderte Patienten

Wir gehen in besonderem Maße auf die Bedürfnisse blinder und sehbehinderter Patienten ein:

  • Blinde und sehbehinderte Patienten können eine Begleitperson mitbringen. Die Übernahme der Kosten können Sie beim Kostenträger (Rentenversicherung oder Krankenkasse) beantragen.
  • Die Mitnahme eines Blindenführhundes ist generell möglich. Bitte beachten Sie, dass Sie einen Führhundnachweis benötigen, ein Tierarzt den Gesundheitszustand des Hundes bescheinigt haben muss und das Tier nicht mit zur Wassertherapie und ins Schwimmbad darf.
    Wir verfügen über Kontaktdaten eines Tierarztes für den Notfall. Bitte nehmen Sie vor Ihrem Klinikaufenthalt mit uns Kontakt auf, um abzuklären, was Sie für Ihren Hund mitbringen müssen.
  • Blinde und sehbehinderte Patienten beziehen leicht erreichbare Zimmer.
  • Blinde und sehbehinderte Patienten können an allen Angeboten, die für ihre Behandlung notwendig sind, teilnehmen. Bei Bedarf passen wir die Behandlungsangebote an.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit haben.

Begleitpersonen

Besucher sind bei uns willkommen und können auch im Haus übernachten.

Die Kosten für Begleitpersonen betragen:

Einzelzimmer inklusive Vollverpflegung: 85 Euro pro Tag

Nur bei Patienten der Orthopädie:

Zustellbett inklusive Vollverpflegung: 70 Euro pro Tag

In diesen Kosten enthalten sind außerdem:

  • die Teilnahme am Freizeitprogramm
  • die Nutzung der Aufenthaltsräume
  • die Nutzung von Schwimmbads und Infrarotkabine außerhalb der Therapiezeiten

Nicht enthalten ist die Kurtaxe der Stadt Bad Wildungen.

Wenn Sie aus medizinischen Gründen eine Begleitung benötigen, übernimmt die Krankenkasse oder Rentenversicherung auf Antrag diese Kosten. Unsere Angebote für Begleitpersonen finden Sie hier.

Reha mit Hund

Auch Vierbeiner sind in unserer Klinik willkommen. Bringen Sie Ihren Hund mit zur Reha und werden Sie wieder fit, ohne sich um das Wohlergehen Ihres Tieres sorgen zu müssen.

Voraussetzungen und Versorgung:

Die Mitnahme von Hunden zur Reha ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Bitte prüfen Sie vor der Anmeldung, ob ihr Hund die Voraussetzungen bzgl. der Hundegröße, der zugelassenen Hunderassen und der gesundheitlichen Anforderungen erfüllt.

Während Ihres Reha-Aufenthaltes sind Sie für die Versorgung Ihres Hundes verantwortlich. Futter, Spielzeuge, Hygieneprodukte und weiteres Zubehör müssen Frauchen und Herrchen selbst mitbringen.

Welche Voraussetzungen für einen Reha-Aufenthalt mit Hund erfüllt sein müssen, was Sie für Ihren Hund mitbringen müssen und weitere Informationen finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass wir keine Kühlmöglichkeit für das Futter Ihres Hundes bereitstellen können.

Kosten:

Die Kostenpauschale für Begleithunde beträgt 10 Euro pro Tag.

Kontakt:

Bei Rückfragen oder für die Anmeldung Ihres Hundes wenden Sie sich bitte an unser Patientenmanagement unter +49 5621 796 236 oder patientenmanagement-psr.badwildungen@mediclin.de.

Weitere Informationen zum Download

Wie Sie uns kontaktieren können

Schon vor Ihrer Reha unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation Ihres Aufenthalts, z.B. bei der Klärung der Kostenübernahme durch Ihre Versicherung oder bei der Planung Ihrer Anreise.

Nicole Ritte

Nicole Ritte

Patientenmanagement Orthopädie

Melanie Blasey

Melanie Blasey

Assistentin der Kaufmännischen Direktion