Directors' Dealings
Gemäß §15a Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) sind Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder sowie Führungskräfte des Unternehmens, die eine Kontroll- oder Entscheidungsfunktion haben und Personen, die in enger Beziehung zu den vorgenannten Organmitgliedern und Führungskräften stehen, meldepflichtig. Meldepflichtig sind Geschäfte bereits ab einem Transaktionsvolumen von EUR 5.000 innerhalb eines Kalenderjahres.
Mitteilung über Geschäfte von Führungspersonen nach § 15 WpHG
Keine Transaktionen in 2010